Wesentliche Eckdaten sind der Darlehensbetrag, Zahlungs- und Rückzahlungstermine sowie der Zinssatz. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei WWS, markiert, was bei Krediten von Privat zu Privat zu beachten ist. In den meisten Fällen werden Kredite zinslos oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz gewährt. Deshalb, ein persönliches Darlehen gibt dem Kreditnehmer alle die Freiheit, dieses Darlehen ohne weitere Angabe eines Zwecks zu nutzen. Im Darlehensvertrag sind die Konditionen für das persönliche Darlehen festgelegt.
Bereitstellungszinsen
Obligozinsen (einschließlich Zusagezinsen oder Provisionen) werden von den Banken auf Darlehen für den Fall verrechnet, dass zwischen der im Darlehensvertrag festgelegten Auszahlungsfrist und dem eigentlichen Rückruf der Darlehensmittel ein längerer Zeitabschnitt liegt. Im Bankwesen werden wahlweise zwei Berechnungsverfahren angewendet: die anrechenbaren und die nicht anrechenbaren Bereitstellzinsen. Die zuzuordnenden Zusagezinsen werden nur aus dem ungenutzten Kreditanteil errechnet, während die nicht zuzuordnende Version keine Inanspruchnahmen berücksichtigt und aus dem Darlehensbetrag errechnet wird.
Bei Konsortialkrediten beginnen die Bereitstellungszinsen mit der Fälligkeit der Auszahlungen, d.h. mit der Einhaltung aller im Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen bzw. bei der Immobilienfinanzierung mit dem Auslaufen eines Zeitraumes (zwischen 6 und 12 Monaten) frei von Bereitstellungszinsen ab Beginn des Vertrages. Die Bereitstellungszinsen betragen in der Regel 3% pro Jahr (bzw. 0,25% pro Monat). Im Falle von Neubau- und Modernisierungsvorhaben werden Teilbeträge aus dem ausgereichten Immobilienkredit in der Regel nachträglich ausgezahlt, beispielsweise bei einer Einmalzahlung für den Erwerb einer bestehenden Liegenschaft.
Im Falle eines Neubaus sind der Grundstückskaufpreis und die Erstellungskosten in Teilbeträgen nach dem Baufortschritt zu erstatten. Dies bedeutet, dass zwischen dem Zeitpunkt der Auszahlungsfälligkeit und der Ausschüttung des zuletzt ausgezahlten Teilbetrages aus dem Darlehen ein längerer Zeithorizont ist. Der Bereitstellungszins ist in diesem Falle Teil der Bauzeitverzinsung.
Vor allem bei mittel- und langfristig ausgereichten Darlehen wird von einer betrags- und laufzeitkongruenten Finanzierung durch die Bank ausgegangen. Bei einer vertragsgebundenen Zusage heißt das, dass die Institute diese betrags- und fristenkongruent neu finanzieren und wiederum die Zahlung unverzüglich empfangen. Die Sofortauszahlung bei der Neufinanzierung kann jedoch nicht direkt weitergeleitet werden, wenn die Kreditmittel bei der Darlehensgewährung nicht oder nur teilweise abgerufen werden, so dass bei der Darlehensauszahlung ein Ungleichgewicht auftritt.
Aus diesem Grund müssen die unmittelbar gezahlten Mittel der Refinanzierung in der Regel zunächst zu weniger günstigen Zinssätzen bis zur Inanspruchnahme des Kredits investiert werden. Die Forderung nach einem Bereitstellungszinssatz basiert auf diesem Nachteil gegenüber dem unmittelbar ausbezahlten Darlehen. Ist ein Teil des Kredits nicht permanent erforderlich (z.B. weil das Bauprojekt weniger Kredite benötigte als vorgesehen ), kann der Darlehensbetrag mit Zustimmung der Hausbank reduziert werden, so dass ab diesem Moment keine Zusagezinsen mehr entstehen.
Für den nicht benötigten Teil des Darlehens ist in diesem Falle jedoch eine Nichtannahmegebühr an die Hausbank zu entrichten.
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