Der Grund dafür ist die höhere Zinsbelastung, da der Zinssatz von der Laufzeit abhängt. Wenn sie für die Renovierung bezahlen will, muss Marie einen Kredit von der Bank aufnehmen und viel höhere Zinsen zahlen, als Frank für sein Geld erhält. Selbst ein kurzer Blick auf die Zinssätze für Privatkredite zeigt, dass sie im Allgemeinen über dem aktuellen Marktniveau liegen. Dies wiederum erhöht das Ausfallrisiko für den privaten Kreditgeber. Die creditplus Bank senkt die Zinsen für Privatkredite.
Kapitalerträge
Von besonderem Vorteil ist, dass die ersten 801 EUR aus diesen Einnahmen immer frei von Steuern sind, ungeachtet anderer Erlöse. Lediglich darüber hinaus gehende Mengen unterliegen einer einheitlichen Besteuerung, die jedoch in vielen Ländern unter dem Personalsteuersatz ist. Bis Ende 2008 nannte man diese Abgabe Kapitalertragsteuer, die je nach Einkommensart unterschiedlich hoch war.
Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine konzerneinheitliche Quellensteuer, die für die meisten Kapitalerträge wie bisher ausbezahlt wird. Die Abgeltungsteuer erfüllt alle Forderungen des Finanzamts, ungeachtet des individuellen Steuersatzes. Zum einen können Erstattungsansprüche auftreten, zum anderen sind nicht alle Erträge durch die Abgeltungsteuer gedeckt.
Allen, die ihre Steuerbelastung im gesetzlichen Umfang reduzieren wollen, ohne dem Fiskus etwas zahlen zu müssen, haben wir im Nachfolgenden das Wichtigste aufbereitet. Die für Privatleute relevanten Kapitalerträge sind jedoch rasch ersichtlich. Zinserträge aus Spar-, Tages- und Festgeldanlagen etc.
Ausnahmen bilden Erträge aus Auslandsvermögen und Zinsen aus Privatkrediten, die im KAP-Anhang der Einkommenssteuererklärung aufzuführen sind.
Die seit 2009 für die meisten Kapitalerträge geltende Quellensteuer hat, wie der Titel schon sagt, jede Steuerpflicht ausbezahlt. Gleiches trifft zu, wenn der Personalsteuersatz höher ist als die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchliche Steuer. Die Abgeltungsteuer bringt also allen Menschen Vergünstigungen, die mehr als 25% ihres sonstigen Einkommens zahlen müssen.
Andererseits hat die Abgeltungsteuer keine negativen Auswirkungen, wenn der Personalsteuersatz unter der 25%-Marke ist. Dann kann in der Einkommensteuererklärung eine „günstige Steuerprüfung“ verlangt werden. Dadurch werden zuviel bezahlte Abgaben erstattet. Die Abgeltungsteuer gilt für alle unter den Punkten 1 bis 4 erwähnten Einkommensarten.
Dieses Einkommen muss in jedem Falle im Anhang aufgezählt werden. Bei den Erträgen, für die eine Quellensteuer berechnet wurde, ist die Aufnahme in den KAP-Anhang nicht obligatorisch.
Es ist ratsam, das Investmenthaus zu beauftragen, den Pauschalbetrag in einer Ausnahmeerklärung zu beachten. Jeder, der bis Ende 2015 keine solche Befreiungserklärung bei seiner Bank/seinen Kreditinstituten abgegeben hat und daher der Quellensteuer auf alle Kapitalerträge unterliegt, kann die in der Einkommenssteuererklärung 2016 zu Unrecht abgezogenen Gelder wieder einfordern.
Die an das Steueramt gezahlten und erhaltenen Geldbeträge sollten in diesem Falle im Anhang beigefügt werden. Der innerhalb der Befreiungsgrenze gezahlte Betrag wird dann in der Steuermeldung zurückerstattet. Prinzipiell muss jede natürliche Person, deren Einkünfte den für 2015 festgelegten Freibetrag von 8.354 EUR (16.708 EUR für gemeinschaftlich bewertete Personen) übersteigen, eine Einkommensteuererklärung einreichen.
Sofern die Mehrerträge nicht ausschliesslich aus Kapitalerträgen resultieren, für die die Quellensteuer bisher automatisiert abzugsfähig war. Der Anhang KVP muss daher nicht Gegenstand der Erklärung sein. Es wird nur empfohlen, wenn eine überbezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden soll.
Jeder, der im Jahr 2015 Kapitaleinkünfte erwirtschaftet hat, aber den pauschalen Sparbetrag nicht in Anspruch genommen hat, sollte auf jeden fall seine Einkommenssteuererklärung mit dem Anhang KAZ auffüllen. Von der oder den Kreditinstituten ausgestellte Steuererklärungen sind der Erklärung beizulegen. Die Steuerbehörde stellt dann sicher, dass die auf die ersten 801 EUR bzw. 1.602 EUR bezahlte Abgeltungsteuer in der Steuermeldung 2016 miteinbezogen wird.
Die Investition in Kapitalanlagen ist immer dann Sinn, wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt hat, ein anderes aber nicht. Falls institutsübergreifend Abrechnungen erforderlich werden, ist dies nur im Zuge der Steuererklärungen möglich. Selbst wenn der Personalsteuersatz unter 25% liegt, empfiehlt es sich, den Anhang zu erstellen (siehe auch den Beitragssatz zu den Formularen 2015 inkl. Download).
Über den Personalsteuersatz gezahlte Summen werden dann zurückgezahlt oder mit zusätzlichen Steueransprüchen für andere Einkünfte aufgerechnet. Falls trotzdem eine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, kann diese durch gesondertes Einreichen des Anhangs KVP wiedererstattet werden.
In einem solchen Falle ist keine Umsatzsteuererklärung notwendig. Darüber hinaus gibt es für 2015 eine weitere Regelung: Alle, die in ihrer Befreiungserklärung ihre religiöse Zugehörigkeit nicht angegeben haben, sind verpflichtet, den Anhang beizufügen.
Natürlich müssen auch Zinsen für Privatkredite besteuert werden. Weil auf diese Einkünfte keine Quellensteuer abgeführt werden kann, wird die Offenlegung dieser Beteiligung im KAP-Anhang zur Einkommenssteuererklärung erforderlich. Diese Steuerschuld gilt auch für Zinsen bei Auslandsbanken und alle anderen Kapitalerträge ohne Abzug, die daher in der Einkommenssteuererklärung auszuweisen sind.
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31.5. eines jeden Jahrs vorlegen. Wenn ein Sachverständiger mit der Ausarbeitung der Steuererklärungen betraut wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ende des auf das Steuerveranlagungsjahr folgende Jahr.
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