„Widerrufsrecht für Kunden der Commerzbank AG wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen. Wird der Darlehensnehmer nach geltendem Recht unrichtig über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt keine Widerrufsfrist. Ein Widerrufsrecht kann daher auch heute noch im Einzelfall ausgeübt werden. Die Widerrufsbelehrung der Deutschen Bank wird geprüft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Ihre Widerrufsklausel falsch ist.
Brauchen Sie einen Rat? Dann sind wir für Sie da!
Der BGH hat in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei SH am 16.05.2017 gepflegten Rechtsstreit mit der Az: 16. Mai 476/16 festgestellt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Sargobank die Gerichtskosten zu erstatten hat. Am 30.06.2017 hat das OLG in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Sperrfrist noch nicht verstrichen ist, wenn die Gesellschaft nicht im Versicherungsvertrag angibt, dass der Kreditnehmer zum Abschluß einer Bauversicherung verpflichte.
In dem Rechtsstreit mit der Rechtssache 28 A 989/17 vom 28.06.2017 hat das Amtsgericht MÃ? Das Amtsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 9. Juni 2017, Az. 3 A 119/16 (BeckRS 2017, 112673), eine der sogenannten „Präventivmaßnahmen“ der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gegen Kunden unserer Sozietät zurückgewiesen.
Anfallende Verfahrenskosten trägt die BayernLB. Die Klage der Kanzlei wird vor dem OLG in der Rechtssache 3 E 232/16 der Kanzlei erhoben (Urteil vom 28. Dezember 2016).
Neuigkeit
Der BGH hat mit zwei Entscheidungen vom 4. Juli 2017 (Rechtssache 16, Rechtssache 562/15 und 233/16) festgestellt, dass die Einigung über Bearbeitungsentgelte und Gebühren auch für Kreditverträge zwischen Unternehmen als Kreditnehmer und Kreditinstituten nicht zulässig ist. Dieser bestätigte laut Pressemeldung des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 12. Juni 2016 im Rahmen des Verfahrens in der Rechtssache ZI 564/15, dass die von den Kreditinstituten im gesamten Bundesgebiet im Berichtszeitraum 2002 bis 2008 verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Auf unsere Verfassungsklage hin hat das Verfassungsgericht das vom Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Februar 2015, Az. 5 E 175/14, mit Bescheid vom 16. Juni 2016 für nichtig erklärt (Az. 1 E 873/15). Im von uns vertratenen Verfahren hat das LG in der Rechtssache 17 A 187/15 am 6. 5. 2016 aufgrund eines Kreditvertrages mit der Deutschen Telekom AG entschieden, dass die DPAG unserem Kunden die von unserem Kunden gezahlte vollständige vorzeitige Rückzahlungsstrafe sowie eine Nutzungsentschädigung in der Höhe von 2,5 %-Punkten über dem Basiszins zu erstatten hat.
Inzwischen hat die Rechtsanwaltskanzlei den Rückzahlungsanspruch unserer Kunden (Anerkennungsurteil vom 10. Mai 2016, Az.: 167/15) vor dem Bundesgericht anerkennt. In einem von uns geleiteten Prozess hat das Oberlandesgericht München bekräftigt, dass die auch von einigen Betrieben der Volksbank angewandte Sperranweisung nicht den rechtlichen Erfordernissen entspreche und unsere Mandantschaft daher den Widerruf auch noch nach völliger Tilgung des Kreditvertrages nachvollziehen konnte.
Wie das Bundesministerium der Justiz am 27. Januar 2016 mitteilte, folgte die deutsche Regierung dem Lobbying der Banken-Lobby und beschloss, das für sehr viele Kreditverträge geltende uneingeschränkte Rücktrittsrecht zu befristen. Beendet die Hausbank einen Konsumentenkreditvertrag, kann sie keine zusätzliche vorzeitige Rückzahlungsstrafe mehr verlangen! Der BGH hat in seinem Beschluss vom 19. Januar 2016 in der Rechtssache Nr. ZI 103/15 über die vorzeitige Rückzahlung eines Verbraucherkredits wegen Zahlungsverzuges des Kreditnehmers festgestellt, dass im Falle der Beendigung eines von der Hausbank selbst erteilten Immobilienkreditvertrages die Hausbank keinen Anrecht auf die Geltendmachung einer vorzeitigen Rückzahlungsstrafe hat, die sie regelmässig einfordert.
497 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Nr. 1 BGB sieht eine Sonderregelung für die Berechnung des Schadensersatzes bei leistungsgestörten Darlehen vor, die vom Kreditgeber infolge des Zahlungsverzuges des Kreditnehmers gekündigt wurden. In der Rechtssache Nr. 16/15 vom 22. September 2015 hat der BGH in einem von unserer Kanzlei in den ersten Instanzen verfolgten Rechtsstreit beschlossen, dass die vom BGH bereits in seinem früheren Rechtsstreit vom 10. März 2009, Rechtssache Nr. 33/08, festgelegten Prinzipien im Falle der Aufhebung eines Kreditvertrages in jedem Fall angewendet werden müssen.
In einem bereits am 25.03.2015 bekannt gegebenen Beschluss zum Az. 31 U 155/14 bestätigte das Oberlandesgericht Hamms, dass die von der Sparkassengruppe verwendete Sperranweisung unrichtig ist und die Sperrfrist nicht in Kraft gesetzt werden konnte. Mit Beschluss vom 25. Juni 2015 (Az. 7 A 161/14 ) hat das LG ltzehoe die Unrichtigkeit der Widerrufserklärung der Commerzbank und damit die Rechtmäßigkeit mehrerer anderer Landesgerichte und des Bundesgerichtshofes bekräftigt.
Hinsichtlich der so genannten Verbraucherkredite, die in dem vom Oberlandesgericht Hamburgs zu beschließenden Verfahren in einer Folge zwischen dem Konsumenten und der ARGE vereinbart wurden und in erster Linie der Refinanzierung und Ausweitung der Konsumentenverschuldung diente, hat das Oberlandesgericht Hamburgs bekräftigt, dass alle Aufträge seit 2002 auflösbar sind.
Mit Beschluss vom 12. Februar 2015 bekräftigt das LG in einem von uns durchgeführten Prozess, dass die Widerspruchsbelehrung der Hamburgischen Landesbank AG nicht den rechtlichen Vorgaben genügt und dass der Auftrag auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss widerruflich ist. In einem von Herrn Anwalt Dr. med. Winneke, Fachanwalt für Banken- und Finanzmarktrecht, vertrat das LG die Auffassung, dass die in einem 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für die Landesbank Rheinland-Pfalz falsch ist und die Kundinnen und Kunden den Kreditvertrag daher auch nach der Darlehensrückzahlung kündigen können.
Unsere Firma hat einen Kreditvertrag der Firma aus dem Jahr 2006, der eine in mehrfacher Hinsicht falsche Kündigungsanweisung vorweist. So hat die Deutsche Telekom AG den Wortlaut „frühestens“ übernommen, wie er vom BGH in der ständigen Rechtssprechung beanstandet wurde. Schon danach ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft. Weil die Deutsche Telekom auch nicht das vom Gesetzgeber vorgegebene Modell angewendet hat, kann sich die Deutsche Telekom nicht auf die schützende Wirkung dieses Modells stützen.
In seiner Anhörung am 21. Februar 2013 bestätigte das Oberlandesgericht Berlin die Rechtsprechung des Landgerichtes zu der von der DKB-Bank im Jahr 2007 verwendeten Sperranweisung, dass der Kredit daher noch Jahre später von zwei Schrottimmobilienopfern aufgehoben werden kann. Durch den Widerruf musste das Kreditverhältnis zurückgeführt werden und es wurde festgelegt, dass die KlÃ?ger anstelle der vertraglichen Leistungen lediglich den Kreditbetrag zuzÃ?glich „marktÃ?blicher Zinsen“ und im Gegenzug alle eingegangenen Verzinsungen und Tilgungen zurÃ?ckzahlen mussten und diese somit mit 5 %-Punkten Ã?ber dem Grundrisssatz verzinst werden.
Nach Angaben der Presseabteilung des Bundesgerichtshofes hat der BGH in zwei Fällen am 8. Mai 2013 die “ Wertpapierklausel “ und die “ Prospektklausel “ zahlreicher Rechtsschutzversicherer für ungültig erklärt bzw. für ungültig befunden (IV RZ 84/12 und IV RZ 174/12). Mit Beschluss vom 12. Mai 2011 (Aktenzeichen: MI 42/10 ) hat der BFH festgestellt, dass zivilrechtliche Prozesskosten als Sonderbelastungen ungeachtet des Verfahrensgegenstandes steuerrechtlich geltend gemacht werden können, wenn das angestrebte Gerichtsverfahren oder die angestrebte Verteidigung ausreichende Erfolgsaussichten hat und nicht vorsätzlich ist.
Das Bundesgericht (BGH) sollte im Herbst 2012 einen Vorbildcharakter haben. Dies geschah jedoch nicht, weil die beschuldigte Bank die Berufung zurückzog, d.h. die Entscheidung des Oberlandesgerichtes anerkennt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist damit endgültig und jeder Konsument kann sich darauf berufen. 2. Die von der Finanzierungsbank vorgeschriebenen Kennzahlen können, wie von der Kapitalanlagegesellschaft angekündigt, seit Jänner 2012 aufgrund der Ertragslage der Kapitalanlagegesellschaft nicht mehr erreicht werden, so dass die Kapitalanlagegesellschaft ein Kündigungsrecht für die Kreditverträge hätte.
Für Rechtsschutzversicherungen hat das Oberlandesgericht für Investmentgeschäfte eine Ausschlussbestimmung getroffen, die von der Rechtschutzversicherung nicht geltend gemacht werden kann, weil die Bestimmung gegenstandslos ist.
Leave a Reply