Nutzen Sie den Kfz-Versicherungsrechner, um aktuelle Tarife schnell, anonym und kostenlos zu vergleichen. Also finden Sie eine günstige Kfz-Versicherung, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Autoversicherungsrechner jetzt kostenlos online verfügbar: Einfach den Ortscode eingeben und mit dem Kfz-Versicherungsrechner starten. Schnell und einfach die günstigste Autoversicherung finden, egal ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Kraftfahrzeughaftpflicht
Wenn Sie ein Auto für den allgemeinen Strassenverkehr anmelden wollen, müssen Sie in jedem Falle eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Neben dem Fahrzeugführer haftet der Eigentümer stets für alle mit dem Fahrzeugbetrieb verbundenen Schaden. Mit der Haftpflichtversicherung decken Sie den Schaden ab, den Sie einem Verkehrsunfallopfer erlitten haben.
Mit der Haftpflichtversicherung sind folgende Gefahren abgedeckt: Darüber hinaus ist die Haftung gegen Sie ungerechtfertigte Forderungen wert. Beschädigungen am eigenen Auto sind nicht versichert. Wenn Sie bei Vertragsabschluss keine spezielle Versicherungssumme vereinbart haben, gelten im Schadensfall immer die gesetzlichen Mindestdeckungen. Der Garantienehmer hat für darüber hinausgehende Schadensfälle selbst aufzukommen.
Selbst wenn die Versicherungssummen auf den ersten Blick recht hoch scheinen, sollten Sie sich beim Vertragsabschluss auf eine erhöhte Deckungssumme einigen. Wie hoch die Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, hängt von verschiedenen Einflüssen ab. Selbstverständlich hängt die Versicherungsprämie auch von den im Vertrag enthaltenen Vorteilen ab. Vor allem in der Kfz-Versicherung gibt es sehr große Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbieter.
Versicherungsverträge der Kfz-Versicherung sind immer jährliche Verträge. Die Stornierung muss also bis zum 30. Oktober bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Wenn Ihre Krankenkasse die Versicherungsprämie anhebt, können Sie den Versicherungsvertrag mit einer Frist von vierwöchiger Frist auflösen. Werden Sie z.B. in eine neue Schadenfreiheitsrabattklasse eingeordnet, kann die Prämienhöhe sinken, obwohl die Versicherungsgesellschaft die Grundprämie heraufgesetzt hat.
Beide Vertragspartner haben in diesem Falle ein besonderes Kündigungsrecht. Es spielt keine Rolle, ob die Krankenkasse den geltend gemachten Sachschaden vollständig, zum Teil oder gar nicht ersetzt hat. Der einfachste Weg, die Versicherungen zu ändern, ist, ein anderes Auto zu kaufen. Eine Sonderkündigung ist in diesem Falle nicht notwendig. Bei Deregistrierung des vorherigen Fahrzeugs endet der Versicherungsvertrag von selbst, wodurch die Versicherungsgesellschaft von der Meldebehörde über die Exmatrikulation benachrichtigt wird.
Leave a Reply