Die Bank vergibt zinsgünstige KfW-Darlehen insbesondere in drei Bereichen: Die Finanzierung von Umwelttechnologien, die Unterstützung von Unternehmensgründern und Investoren sowie Darlehen für Studenten. Es wird empfohlen, dass Sie sich mit den örtlichen Kreditinstituten in Verbindung setzen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Ein Antrag auf Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann nicht gestellt werden. Ist es möglich, trotz Privatinsolvenz ein Existenzgründerdarlehen zu beantragen?
Wohnungsbauförderung der KfW
Egal ob Sie ein Wohnhaus oder eine Wohnung kaufen, ein neues Zuhause bauen, modernisieren oder renovieren, es ist immer lohnenswert, sich vor dem Start der Maßnahmen über die Förderungsmöglichkeiten der KfW zu informieren. Es sind nicht nur niedrig verzinsliche Kredite möglich, die die aktuellen Kosten erheblich mindern. Teilweise können Fördermittel aus mehreren Fonds gemeinsam beansprucht werden. Die Zuschüsse müssen vor dem Start der Massnahme eingereicht werden.
Die Umsetzung der unterstützten Maßnahmen muss prinzipiell innerhalb eines gewissen Zeitraumes dokumentiert werden. Wofür werden KfW-Fördermittel in Anspruch genommen? Bei der finanzierenden Hausbank müssen die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen angemeldet werden. Einige Kreditinstitute wenden sich nicht aus eigener Initiative an ihre Kundschaft über die Förderungsmöglichkeiten der KfW. Dieser sollte sich dann selbst mit diesem Problem befassen oder die Hausbank tauschen.
Eine kompetente Ansprechpartnerin bei der gewählten Hausbank ist uns besonders wichtig. Deshalb sind wir für Sie da. Die KfW wird bei allen Finanzierungsmöglichkeiten beraten, stellt die relevanten Gesuche und Dokumente zur Verfügung und vergibt Darlehen und Fördermittel. Bei dieser Immobilienfinanzierung beraten die Träger oft auch zu KfW-Krediten. Detaillierte Angaben zu den individuellen Fördermitteln im Rahmen der Immobilienfinanzierung finden Sie jedoch auf der Website der KfW Banken.
Hierzu muss zunächst die entsprechende Produktbezeichnung abgerufen werden, z.B. Finanzierungsmöglichkeiten für Neubauten. Derzeit (Juni 2014) sind die Europäische Zentralbank, die meisten genossenschaftlichen Banken und Sparkassen, aber auch die Postbank/BHW und die Commerzbankgruppe Verbund. Einige der Kredite sind sehr variabel und es können verschiedene Startjahre festgelegt werden, in denen nur Zinszahlungen geleistet werden müssen.
Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Zinssätze können sie jedoch in einzelnen Fällen weniger günstig sein als die Zinssätze für offene Anleihen. Zuwendungen und KfW-Darlehen selbst werden von vielen Kreditinstituten als Eigenkapital anerkannt. Die Darlehenskonditionen können auch dadurch verbessert werden, dass nur ein kleinerer Teil der Kreditlimite von der Bank mitfinanziert wird.
Während der Konsultation wird dem Bankkunden mitgeteilt, welche Unterstützungsmaßnahmen förderfähig sind und welche Dokumente für die Anwendung von bestimmten Unterstützungsmaßnahmen vonnöten sind. Dabei ist es von Bedeutung, die Abstimmung mit der Hausbank so frühzeitig wie möglich zu führen, d.h. direkt nach Vorlage der Baudokumente für das beabsichtigte Projekt. Das Gesuch muss fristgerecht vor Baubeginn eingereicht werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen Förderungsmöglichkeiten der KfW kurz beschrieben. Dies ist ein Kredit zur Eigenheimfinanzierung und zur Behebung von Hochwasser. Gefördert werden kann der Kauf oder Neuaufbau von selbst genutzten Wohnimmobilien. Die Darlehenssumme ist auf 50.000 pro Projekt beschränkt. Im Rahmen des Programms werden Anteile an Wohnungsgenossenschaften (Eigentumswohnungen) finanziert.
Gefördert werden können sowohl der Ankauf bestehender Objekte als auch Neubau. Der Kredit wird bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 bei einem Effektivzinssatz von 1,76% ausgeben. Ausleihungen bis zu 50.000 Euro pro Wohnungseinheit zur Deckung von Barriereminderungsmaßnahmen. Sie werden auch für den Ankauf von angemessen umgebauten Wohnungen vergeben.
Das Darlehen wird für eine Umstrukturierung des KfW-Effizienzhauses oder zur Förderung einzelner energiebezogener Maßnahmen gewährt. Die Höchstsumme beträgt für das Effizienz-Haus pro Wohnungseinheit EUR 50.000,- und für Einzellieferungen. Die Umrüstung von Heizungsanlagen in Wohnhäusern auf regenerative Energieträger wird mit einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung geförder.
Das Zahlungsziel ist zehn Jahre. Das Förderprogramm umfasst die Gewährung von günstigen Darlehen. Diese Finanzierungsmaßnahme fasst einzelne energiebezogene Maßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen zu einem Effizienz-Haus zusammen, für das Investitionszulagen bewilligt werden können. Sie wird nur in Verbindung mit den Unterstützungsmaßnahmen nach den Punkten 151/152, 430 oder 167 bewilligt. Die Höchstsumme beläuft sich auf 50.000 € pro Einheit.
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