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Kfw Darlehen für Studenten

Auf der anderen Seite können Studierende einen Kredit aufnehmen. Über das Kölner Studierendenwerk, das als Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit fungiert, können sich Studierende bei der KfW-Förderbank bewerben. Informationen über das Darlehen und wie man es beantragt. Die KfW bietet neben der Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründern zahlreiche weitere Förderkredite an, die auch für Privatpersonen interessant sind. Die Studierendenwerk ist Vertriebspartner der KfW Bankengruppe.

Das KfW-Darlehen wendet sich an Studierende, die sich bereits in einer Weiterbildungsphase befanden.

Das KfW-Darlehen wendet sich an Studierende, die sich bereits in einer Weiterbildungsphase befanden. Für einen Studenten kann dies z.B. ein anstehendes postgraduales Studium sein, während das Basisstudium bereits abgeschlossen ist. Voraussetzung für die Förderung ist, dass man das Mindestalter erreicht hat und höchstens 36 Jahre ist.

Außerdem sollte man in der Regel nicht mehr als 12 Studiensemester absolvieren und muss in der Regel an einer BAföG-anerkannten Uni /Universität einstudieren. Entweder muss bereits ein berufsbildender Schulabschluss vorliegen oder dieser wird mit der laufenden Berufsausbildung erworben. Zusätzlich muss die Schulung in voller Länge und in den vergangenen 24 Monate absolviert werden.

Es reicht aber auch, wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, flüchtig oder obdachlos sind, zumindest Ehegatte oder Eltern eines deutschen Staatsbürgers sind oder bereits vor Ausbildungsbeginn fünf Jahre hier gearbeitet haben. Der daraus resultierende Höchstbetrag für das Darlehen beläuft sich auf 7.200 EUR. Weiterer großer Pluspunkt ist der sehr tiefe Zins, der derzeit (September 2010) nur 1,96% ausmacht.

Das erhaltene Darlehen muss erst vier Jahre nach Eingang der ersten Zahlung, d.h. nicht früher als zwei Jahre nach Eingang der letzen Zahlung, zurückgezahlt werden.

Wohnungseigentumsprogramm der KfW

Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms der KfW für den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten Wohnungen und Wohnungen in der Bundesrepublik fördert die KfW den Kauf von Wohnungseigentum und den Kauf von Kooperationsanteilen durch niedrig verzinsliche Darlehen. Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms werden die Zinsbindungen entweder auf 5 oder 10 Jahre festgelegt. Mit der Erzeugnisnummer 124 (für Wohneigentum) muss das Darlehen vollständig durch Grundpfandrechte gesichert sein.

Bei Produkt Nr. 134 (Genossenschaftsanteile) werden die Sicherungsgeschäfte mit dem Brokerage-Finanzierungsinstitut abgeschlossen. Bei einem Grundstückserwerb kann das KfW-Wohneigentumsprogramm für sechs Monate nach dem Kauf in Anspruch genommen werden. Eine Umschuldung und Nachfinanzierung abgeschlossener Projekte ist nicht vorgesehen. Für die Artikelnummer 124 gilt: Für die Artikelnummer 134 gilt: Angaben zu den jeweils geltenden Zinsbedingungen sind auf der Internetseite der KfW abrufbar.

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