Bei negativen Schufa-Einträgen fällt es Ihnen schwer, einen Vermieter zu finden, der Ihnen eine Wohnung vermietet. „Aber die SAGA wird ihnen keinen neuen Platz zum Leben geben.“ Drei Jahre lang hat sie alles getan, um aus ihrem jetzigen Zuhause herauszukommen. Hallo ! Es ist mittlerweile so, dass fast jeder Vermieter eine Schufa-Information bekommt! Ansonsten weiß ich nicht, wie hoch Ihre Schulden sind und ob Sie das bezahlen, wäre ein ehrliches Gespräch mit dem Vermieter!
Passauer Urteil: Illegale Bedrohung durch Schufa-Eintrag
Noch einmal: Androhung mit Schufa-Eintrag – dieses Mal hat das Landgericht (AG) Passaus der Firma primalacall mit Beschluss vom 25.07.2013, Az. 11C812/13, einen negativen Eintrag bei der Schufa oder bei einem anderen Wirtschaftsauskunftsdienst zu vermitteln oder durch Dritte machen zu lassen, ohne hierfür einen gültigen Anspruch auf die von ihr behauptete Inanspruchnahme erlangt zu haben.
Die Klägerin lehnte die Bezahlung der Telefonrechnung der Firma primeCall ab. Trotz mehrerer Verwarnungen hatte der Angeklagte keinen Wechsel seines Telefons und Internetanschlusses von seiner Wohnung zu seiner neuen Wohnung vorgenommen. Daher hat der Anmelder das Auftragsverhältnis endgültig gekündigt. Der Angeklagte hat den Angeklagten mehrmals erfolglos gemahnt.
Mit Mahnung vom 28. März 2013 hat die Beklagte wortwörtlich gedroht: „Darüber hinaus wird die Sache bei Nichtbezahlung unverzüglich an die SchuFa AG und unsere Anwaltskanzlei übergeben. Der Angeklagte wiederholt in einer weiteren Mahnung diese Bedrohung. Der Beschwerdeführer hat sich gegen diese Bedrohung der Schufa-Eintragung im Schnellverfahren (Verfahren zur Erlassung einer Zwischenverfügung) vor der AG Paßau verteidigt.
Am 23. April 2013 hat das Landgericht Passaus eine gerichtliche Anordnung erlassen, die eine Eintragung bei der Schufa-Holding AG oder anderen Wirtschaftsauskunftsdiensten auf Kosten des Anmelders wegen Nicht-Zahlung von Telekommunikationsgebühren verbietet oder von Dritten durchführen lässt, ohne einen rechtsverbindlichen Anspruch auf die gegen den Anmelder erhobene Klage erworben zu haben.
Die Beklagte hat gegen diese Anordnung Berufung eingelegt. Was hat die Arbeitsgruppe für eine Entscheidung getroffen? Mit Beschluss vom 25.07.2013 hat das Landgericht Passaus die vorläufige Anordnung bestätigt. Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass eine Übertragung von personenbezogenen Informationen, die nicht unter die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) fällt, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Sofern die Beklagte in ihren Mahnungen mehrfach versprochen hatte, dass negative Angaben über die Klägerin übermittelt werden, hat sie die Last der Vorlage und des Nachweises eines berechtigten Interesses an der Offenbarung im Sinn von 28 BGB zu tragen.
Die Beklagte habe dabei jedoch trotz Abmahnung und Nachfristsetzung nicht die ihr aus dem Vertrag zustehenden Dienstleistungen geleistet und damit ihre Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis verletzten. Eine fristlose Beendigung gemäß 314 HGB erschien daher eher denkbar. Genau aus diesem Grunde ist der Beklagte aber auch nicht befugt, nach § 28 a BDSG Daten weiterzugeben und zu übermitteln.
Eine weitere erfreuliche Beurteilung in der Runde der jüngsten Beschlüsse zum Themenbereich Schufa-Negativeintrag: Allzu gern und oft allzu rasch wird diese doch Kapitalbedrohung zum Ausdruck gebracht, um Debitoren zur Bezahlung zu bewegen. Das OLG hat erst mit Beschluss vom 09.07.2013 der Firma Schufa die Verwendung eines unzutreffenden Textbausteins aufgrund gesetzlicher Vorschriften untersagt, der die Weitergabe von Daten an die Schufa drohte.
Das Landgericht Hall (Saale) hat mit Beschluss vom 28. Februar 2013 entschieden, dass ein Anbieter schadensersatzpflichtig ist, wenn er der Schufa eine vermeintlich geschuldete Klage gegen seinen Geschäftspartner anzeigt, ohne die rechtlichen Anforderungen an die Datenübertragung zu erfüllen. Schließlich hat das Landgericht Passau mit größerer Vorsicht entschieden, als es notwendig gewesen wäre: Es hat nicht nur darauf hingewiesen, dass die Klägerin die Klage angefochten hat und weiter streitet; vgl. auch § 28 a Abs. 1 Nr. 4 lit. d) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Darüber hinaus hat das Landgericht Passaus die Ware im Sinne des 28 Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Schaden des Beklagten abgewogen. Damit stützt sich das Arbeitsverbot der Arbeitsgruppe auch auf zwei Pfeiler.
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