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Inkasso Schufa

Für wen ist ein Schufa-Eintrag möglich? Schufa sammelt Informationen von mehreren tausend Vertragspartnern. Bei einem Inkassoverfahren kann es zu einem Erstellungseintrag kommen. Dies hat weitreichende Folgen, da die Bank dann in der Regel den Kontovertrag kündigt und kein weiteres neues Konto eingerichtet werden kann, da für ein Konto immer eine Schufa-Prüfung durchgeführt wird. The Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) is the largest credit agency in Germany.

Welche Möglichkeiten gibt es für Inkassobüros? Das Sammlungshandbuch Teil 1

Aufgrund der aktuellen Ereignisse – ich habe wieder eine Liste von Forderungen gegen ein namhaftes Inkasso-Unternehmen in der Bundesrepublik zur Abwicklung im Mandat – nutze ich an dieser Stelle die Zeit, um den Leserinnen und Nutzern unseres Blog einige kleine Tips und Ratschläge zum Themenkreis Inkasso-Unternehmen und Inkasso-Kosten zu geben. Zunächst einmal: Ich selbst war mehrere Jahre als Justitiar bei einem der großen und renommierten Inkasso-Unternehmen in der Bundesrepublik tätig – ich kenn die Industrie und ihre Mitspieler.

Im ersten Teil geht es darum, was Inkassobüros dürfen und können. Im zweiten Teil geht es um die Inkassokosten und die Fragen, wer sie zu übernehmen hat. Prinzipiell vorab, auch als Erinnerung und Verwarnung an alle Schuldner: Inkassofirmen haben ihre Vollmacht und ihre Rechte! Oft wird in den Massenmedien gelesen, dass die Mehrheit der Inkassofirmen betrügerisch ist und dass es am besten ist, nicht auf ihre Briefe zu antworten.

Von wem darf ich sammeln? 10 Abs. 1 Nr. 1 sieht vor, dass Gesellschaften Inkassodienste anbieten dürfen, sofern sie über das erforderliche Fachwissen verfügen. Umgekehrt können diejenigen, die angemeldet sind, Inkasso durchführen. So kann jeder, der ein Mahnschreiben besitzt, leicht prüfen, ob er es mit einem eingetragenen Inkasso-Dienstleister zu tun hat – denn das Mahnschreiben muss die Meldestelle („Amtsgericht“) angeben.

Jetzt kommt die Fragestellung auf: „Bedeutet das, dass ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen immer ein angesehenes Inkasso-Unternehmen ist? Weil es das ist, was die meisten Menschen im Umgang mit Inkassofirmen betrifft – die Ernsthaftigkeit. Zu diesem Zweck sollten wir zunächst klarstellen, was im Hinblick auf Inkasso-Unternehmen „ernsthaft“ ist.

Nun, das ist eine sehr einfache Antwort. Als nächstes stellt sich die Frage: Was dürfen Inkassobüros tun? Welche Möglichkeiten gibt es für Inkassobüros? Diejenigen, die die generelle Berichterstattung in den Medien verfolgen, kommen zunehmend zu dem Schluss, dass Inkasso-Unternehmen nichts tun dürfen und konsequent betrügen. Dies ist nicht richtig – und diese Ansicht kann für Debitoren sehr schädlich sein!

Inkassofirmen sind daher befugt, Drittforderungen einzuziehen. Nun, schließlich dürfen Schuldeneintreiber das selbe tun wie Sozietäten. Man schreibt an den Debitor und fordert ihn auf, eine säumige Forderungen zu begleichen. Weil schriftlich oft nicht zum angestrebten Ziel geführt wird, engagieren sich die meisten Firmen auch im Telefoninkasso. Kommt der Zahlungspflichtige dennoch in Zahlungsverzug, sind Inkassofirmen befugt, beim für die offene Forderung zuständige Bezirksgericht Mahn- und Vollstreckungstitel zu verlangen und die Vollstreckung wegen der betitelten Ansprüche zu erwirken.

Diejenigen, die sich nicht um die Abholpost kümmern, laufen das Risiko, einmal Briefe vom Hof zu erhalten oder, was noch viel schlechter ist, dass der Gerichtsdiener einmal vor der Haustür steht. Wie wir gerade erlebt haben, dürfen Inkassobüros sicherlich das Mahnwesen und die Vollstreckung durchsetzen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn eine Klage bereits betitelt ist, d.h. ein Vollstreckungstitel oder ein Gerichtsurteil vorliegt.

Denn: Die Inkassofirmen dürfen das gesamte Repertoire der Zwangsvollstreckung abrufen – von der Bestellung des Vogtes über Lohn- und Kontenpfändungen bis hin zur Zwangsvollstreckung von Grundstücken. Dies ist absolut eindeutig – und da die Forderungen existieren und der Kreditgeber sie zurückfordern kann, ist dies in vielen FÃ?llen auch gerechtfertigt. Doch wer das nicht unnötigerweise erschweren will, sollte sich mit den von seinen Kreditgebern in Auftrag gegebene Inkassofirmen – ggf. mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes – umgehend befassen.

Bei Inkassobüros gibt es einige Fragen, die oft gestellt werden. Können Inkassobüros meine Angaben aufbewahren? „lch habe nur etwas mit dem Schuldner zu tun und nicht mit dem Inkassobüro.“ Sie sollen meine Dateien auslöschen! „So oder so etwas Ähnliches denkt man, wenn man auf wunderbare Art und Weise vom Inkassobüro kontaktiert wird.

Inkasso ist ein unbekannter und ausländischer Betrieb, zu dem Sie (bisher) keine Geschäftsbeziehung hatten. Sie möchten also auch nicht, dass diese Firma persönliche Informationen aufnimmt. Wurden meine Angaben vom Zahlungsempfänger überhaupt zum Inkasso freigegeben? Kommt der Schuldner in Verzug, so ist der Schuldner sogar ermächtigt, einen Dritten (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) mit der Einziehung der Forderungen zu betrauen.

Zu diesem Zweck kann der Schuldner dem Dritten auch die erforderlichen persönlichen Angaben des Zahlungspflichtigen zur Verfügung stellen. Im Falle des Schuldnerverzuges kann der Schuldner die von ihm hinterlegten erforderlichen Angaben zum Inkasso weiterleiten; das Inkassobüro kann diese Angaben aufbewahren und auswerten. Dürfen Kollektionen an SCHUFA, InfoCore, Créditreform und andere berichten? 5. a) die betreffende Partei nach dem Fälligkeitsdatum der Reklamation wenigstens zwei schriftliche Mahnungen erhalten hat, b) zwischen der ersten Erinnerung und der Übersendung wenigstens vierwöchentlich verstrichen ist, 5. das der Reklamation zugrundeliegende vertragliche Verhältnis wegen ausstehender Zahlungen ohne Einhaltung einer Frist beendet werden kann und die zuständige Partei die betreffende Partei über die anstehende Übersendung informiert hat.

Daher: Wird ein tatsächlicher Anspruch erhoben und sein Inhalt nicht angefochten, so kann die Mitteilung unter den angegebenen Bedingungen stattfinden. Die vorherrschende Auffassung ist, dass das Inkasso keine Vorstellung vom Sachverhalt hat und auch nichts zu erzählen hat. So sind viele Debitoren der Auffassung, dass sie Forderungen nur mit dem Originalgläubiger besprechen können und müssen.

Der Forderungseinzug hat auch hier mehr Macht, als manche ahnen. Der Zahlungsempfänger ermächtigt das Inkassobüro zur Geltendmachung der Forderungen. Das Inkassobüro kann mit dem Zahlungspflichtigen den Einzelfall vollständig besprechen und auch im Namen des Zahlungsempfängers entscheiden.

Bei der Einreichung der Angelegenheit zum Inkasso übergibt der Zahlungsempfänger in der Regel auch die komplette Abwicklung der Angelegenheit an die Inkassoabteilung – er will in der Regel nicht mehr selbst mit dem Zahlungspflichtigen sprechen, sondern hat gerade die Inkassoabteilung damit beauftrag. Er selbst hat kein Recht auf direkten Umgang mit dem Unterhaltsberechtigten.

Deshalb muss er (wohl oder übel) mit dem Inkassobüro handeln. Darf ich dem Inkassobüro untersagen, mich zu rufen? Reine Schrift- und Postsammlung war einmal. Dies ist den meisten Inkasso-Unternehmen bekannt und führt daher ein reges telefonisches Inkasso durch. Das heißt, der Zahlungspflichtige wird vom Inkassobüro angerufen, um ihn zu überzeugen, eine Ratenzahlung zu leisten oder den Abschluß einer Ratenzahlung zu erwirken.

Häufig kommen diese Gespräche als Überraschung (keine oder unbestimmte Nummer, oft auf der Mobiltelefonnummer, nach der Arbeit usw.) und sind für viele Debitoren recht aufwendig. Es ist nicht nett, wenn das Mobiltelefon nach der Arbeit läutet und Sie vermuten, dass jemand aus dem Inkasso wieder telefoniert. Aus diesem Grund kommen viele Debitoren auf die Idee, das Inkasso zu untersagen – denn dies ist auch bei ungewollter telefonischer Werbung möglich.

Doch: Das ist im Inkasso nicht möglich. Telefon-Inkasso ist keine Telefon-Werbung – der Debitor hat im Grunde genommen kein Recht, nicht für ausstehende Schulden eingefordert zu werden. Der Antrag auf Begleichung der Reklamation kann ohne Formalitäten gestellt werden – das Untenehmen hat die Wahl, dem Debitor zu schreiben oder ihn anzurufen.

Kann mir ein Anruf aus dem Inkasso angedroht werden? Können Schuldeneintreiber Wohnungsbesuche machen? Dies ist in der Regel die grösste Furcht vor einem Schuldner: ein Anruf aus dem Inkasso. Es soll solche Faelle gegeben haben – in den allermeisten Faellen ist der Aufruf aus dem Inkasso aber wahrscheinlich anders. Das Inkassobüro kann prinzipiell auch Heimbesuche von Mitarbeitern durchführen.

Weder dem Zahlungsempfänger selbst noch dem benannten Inkassobüro ist es untersagt, den Zahlungspflichtigen an seinem Wohnsitz zu besuchen und ihn von Angesicht zu Angesicht zur Begleichung seiner Forderungen zu ersuchen. Aber das ist alles, was die Sammlung tun darf. Vor allem hat der Angestellte eines Inkassobüros kein Recht, die Ferienwohnung zu betreten, solange er nicht zugelassen ist.

Die Inkassobüros können den Schuldnern in einem ihrer Erinnerungsschreiben darauf aufmerksam machen, dass ein Wohnungsbesuch fällig ist. Später werden wir uns mit der Fragestellung „Was macht einen seriösen Forderungseinzug aus“ beschäftigen, aber so sehr im Voraus: Gerade bei Besuchen zu Hause gibt es erhebliche Unterschiede zwischen seriösen und zweifelhaften Eintreibungsunternehmen. So darf zum Beispiel ein Inkasso-Unternehmen nicht damit gedroht werden, Hausbesuche zu machen und damit einen Hintergrund der Angst aufzubauen (Beispiel: eines der großen Inkasso-Unternehmen hatte gelegentlich auf einen Druck der Heimatadresse des Zahlungspflichtigen von Googles Karten nach dem Grundsatz „Wir wissen, wo Sie wohnen….“ umgestellt) oder Debitoren haben, die mit der Aufforderung zur Zahlung effektiv lauern und beschattet werden.

Kann das Inkassobüro meinem Auftraggeber schreiben? Das ist eine der grössten Befürchtungen, die Debitoren haben – das Inkassobüro teilt dem Auftraggeber die ausstehenden Beträge mit und es gibt Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Ob ein Inkasso an den Auftraggeber erfolgen kann, ist von mehreren Seiten abhängig. Hat der Zahlungspflichtige eine Abtretung der Löhne in der Originaltransaktion (z.B. Kreditvertrag mit einer Bank) unterzeichnet und sind die Offenlegungsvoraussetzungen erfüllt, kann das Inkasso dem Auftraggeber schreiben und die Abtretung der Löhne durchsetzen.

Dann müsste der Unternehmer den Pfändungslohn unmittelbar an das Inkasso abführen. Besteht ein solcher Auftrag nicht oder sind seine Bedingungen noch nicht erfuellt, darf das Inkasso unter keinen Umstaenden an den Auftraggeber geschrieben werden. Wenn die ausstehende Forderung bereits durch Zwangsvollstreckung oder gerichtliche Entscheidung betitelt ist, kann das Inkassobüro eine Pfändung erheben.

Kann das Inkassobüro mit meinen Familienangehörigen telefonisch darüber reden? Insbesondere beim telefonischen Inkasso kommt es oft vor, dass Sie statt des Schuldners die Ehefrau / den Ehemann / das Ehepaar / das Kindes / die Familie über das Handy erreichen. Daraus ergibt sich die Frage: Kann das Inkassobüro mit Dritten, auch mit nahen Familienangehörigen, über meine Ansprüche reden?

An dieser Stelle ist klar: Solange der Zahlungspflichtige selbst dies nicht explizit erlaubt hat, darf das Inkasso mit niemandem außer dem Zahlungspflichtigen besprochen werden. Streng genommen darf das Inkassobüro einem Dritten nicht einmal sagen, dass es ein Inkassobüro ist (z.B. durch telefonische Mitteilung – „Hallo, Fräulein Müller hier.

„korrekt, „Guten Tag, Fa. Inkasso Meier, mein Vorname.“ Ohne Einschränkung – das Inkassobüro darf ohne Zustimmung des Schuldners nicht mit dem Ehegatten des Schuldners reden. Muß ich die Kosten für das Inkasso tragen? Das ist kostspielig – oft müssen Sie einen Teil der Inkassospesen aufbringen.

Der Debitor ist gesetzlich zur Zahlung von Kosten gezwungen. Wir gehen auf diese Fragestellung in Teil 2 des Collection Guide ein. Bisher haben wir nur davon erfahren, was Inkassobüros tun dürfen – und das scheint ein außergewöhnlicher Betrag zu sein. Für uns heißt das, dass ein Inkassobüro bei seiner Arbeit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss.

Weil die großen Bereiche der Inkassoindustrie solche Verpflichtungen und Restriktionen anscheinend bisher wenig beachtet haben und viele Firmen auch erfolgsabhängig entlohnt werden (= sie erwirtschaften nur dann etwas Umsatz, wenn sie mit dem Debitor erfolgreich sind), kommt es häufig vor, dass Inkassofirmen mehr oder weniger bewußt gegen die rechtlichen Vorschriften bezüglich ihrer Tätigkeiten vorgehen.

Das sind gerade die Beispiele für zweifelhaftes Inkasso, von denen man so viel erfährt. Über die Rechte eines Inkassobüros haben wir viel nachgelesen. Zum Beispiel ist es nicht gestattet, den Debitor in Mahnungen mit schwerwiegenden Konsequenzen zu bedrohen, wenn die Zahlungen nicht geleistet werden. Ich selbst kenne Briefe, die nicht nur die SCHUFA, Hauswirte und Unternehmer (was in den meisten Faellen zulaessig ist), sondern auch das Jugendfuersorgeamt und die Bundesanwaltschaft bedrohen.

Bezüglich der „Drohung“ mit einem Schöpfungseintrag hat der Bundesgerichtshof kürzlich beschlossen, dass ein Verweis auf die anstehende Übertragung der Angaben des Zahlungspflichtigen an die SCHUFA in der Erinnerung eines Mobilfunkbetreibers nur dann der Vorschrift des 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht, wenn nicht verschwiegen wird, dass die Anfechtung der Forderungen durch den Zahlungspflichtigen selbst zur Verhinderung einer Übertragung der Zahlungspflichtigendaten ausreichend ist (BGH, Urteils vom 19.03.2015I S. 157/13).

Es ist auch nicht gestattet, den Debitor bei einem Hausbesuch ständig zu schikanieren und zu nerven. Bei den meisten „zweifelhaften“ Verfahren sendet ein Inkasso-Unternehmen zunächst eine Aufforderung zur Zahlung, aus der nicht einmal hervorgeht, welche Forderungen eigentlich existieren sollten. Bei der Inanspruchnahme einer natürlichen Person müssen die registrierten Inkassodienstleister bei der ersten Inanspruchnahme folgende Angaben in klarer und verständlicher Form machen:

Dem Privatmann sind auf Verlangen zusätzlich folgende Angaben zu machen: eine ladbare Adresse des Hauptverpflichteten, wenn nicht nachgewiesen wird, dass dadurch die schutzwürdigen Belange des Hauptverpflichteten verletzt werden.

Der Zahlungspflichtige muss daher aus dem ersten Schreiben des Inkassobüros wissen, woher die Forderungen stammen, wie sie berechnet werden und wie die geforderten Gebühren und Verzugszinsen berechnet werden. Zweites wichtiges Unterscheidungskriterium zwischen seriösen und zweifelhaften Inkassofirmen sind die geforderten Inkassokosten und die Verzinsung.

Zunächst kann ein Inkassobüro dem Zahlungspflichtigen für seine Tätigkeiten eine Gebühr in Rechnung stellen. Dies kann bei besonders kleinen Hauptschäden zwar richtig sein – die Summe der geforderten Inkassokosten gibt jedoch nahezu immer Anlass zur Einrede. Nähere Angaben zur berechtigten Inkassogebühr finden Sie in Teil 2 unseres Inkassoleitfadens.

Zusammengefasst kann man aber schon an dieser Stelle feststellen: Wenn man aus dem ersten Mahnschreiben gut ersehen kann, welcher Anspruch erhoben wird, woher er kommt und wie hoch die Zins- und Gebührenansprüche sind, dann gibt es viel zu berichten über die Ernsthaftigkeit des Inkassobüros. Ich kann aus eigener Erfahrung behaupten, dass es in ganz Europa einige Inkassofirmen gibt, die ernsthaft mitarbeiten.

Nach meiner Berufserfahrung gehören dazu die Gesellschaften der Unternehmensgruppe und hier vor allem die von mir selbst angestellte Firma E. S. Inkasso und die Anwälte von Herrn Dr. med. Rainer Häas & Kollege, Herrn Dr. med. Altor/Berlin. Dies heißt jedoch nicht, dass es keine Meinungsverschiedenheiten über den behaupteten Anspruch gibt – was nur mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes geklärt werden kann.

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