Darüber hinaus müssen Schuldner alles Notwendige tun, um von ihrem Schuldenberg wegzukommen. Je niedriger der SCHUFA-Score, desto schlechter ist die Bonität des Kunden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er seine Schulden bezahlen kann. Eine Finanzierung ist jedoch oft trotz eines bestehenden Privatkredits möglich. Verschuldung in der Baufinanzierung / trotz Verschuldung. Zur Vermeidung von Überschuldung und möglicher Nichtrückzahlung dieser Hypothekarkredite sollten vor Abschluss eines Baukredits wichtige Punkte beachtet werden.
Baufinanzierungen mit einem früher aufgenommenen Privatdarlehen möglich?
Hello Bilanz82, es ist prinzipiell gut, dass Sie über Kapital verfügen, das Sie in Ihr Projekt einbinden können. Bei den meisten Kreditinstituten müssen mindestens die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Katasterkosten, ggf. Maklergebühren) aus dem Eigenmittel erstattet werden. Weil der Kredit der Bank lediglich der Immobilienwert als Sicherheiten zur VerfÃ?gung steht, sind nur wenige Kreditinstitute bereit, diese Mehrkosten gemeinsam zu finanzieren.
Oft ist eine Finanzierungsmöglichkeit trotz eines vorhandenen Privatkredits gegeben. Empfehlenswert sind diverse Beratungen mit Regionalbanken oder einem neutralen Finanzierungsbroker.
Wohnungsbaudarlehen bei Trennungen und Scheidungen
Wenn sich Ehepartner mit Haushalt und Schulden getrennt haben, ergibt sich rasch die Fragestellung, wer die Gemeinschaftsschulden zurückzahlen soll. Beispiel: Ehepartner haben ein Gemeinschaftseigentum im Gesamtwert von 400.000 €. Noch ausstehend sind Schulden in der Größenordnung von € 100.000. Der Mann hatte die Schulden bis zur Scheidung selbst bezahlt.
Das Bundesgericht hat sich in seinem Beschluss vom 25. März 2015 erneut zur Fragestellung geäussert, ob ein Ehepartner von dem anderen Ehepartner eine Entschädigung für die Zahlung eines Wohnungsbaudarlehens einfordern kann. Im vom Bundesgerichtshof beschlossenen Verfahren hatte die Frau eine freie Kanzlei in der Gemeinschaftsimmobilie (Apothekerin) geführt. Ihr Mann sollte die Hälfte der seit der Abspaltung gezahlten Kreditraten ausgleichen.
Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, können Kredite, die ein Ehepartner innerhalb der Heirat getätigt hat, nicht von dem anderen Ehepartner zurückgefordert werden. Hierbei ist das Prinzip gültig: Die gemeinsamen Schulden müssen mittragen werden. Wenn nur einer bezahlt, muss der andere die Hälfte zurückzahlen. Das Gleiche trifft zu, wenn das Kreditgeschäft ausschließlich von einem Ehepartner abgeschlossen wurde.
Der Ehepartner kann eine andere Regelung vorsehen, nach der die Begleichung der Schulden nicht zu gleichen Teilen erfolgt. Vor dem OLG Hamms sah sich die Frau gezwungen, den ganzen Darlehensbetrag auch intern zu übernehmen, da sie vor allem die Kreditraten für Steuerzwecke einforderte. Der andere Ehepartner erhält jedoch den Rückzahlungsanteil, indem mit den Rückzahlungen das geöffnete Kreditvolumen schrittweise abgelöst und sein Guthaben erhöht wird.
Da beide Ehepartner Mitbesitzer sind, müssen sie bei Trennungen und Scheidungen jeweils die Haelfte der Wohnungsbaudarlehen uebernehmen. Beim Zusammenleben der Ehepartner zahlt der höhere Verdiener in der Regel selbst. Oftmals führen die Ehepartner auch ein gemeinschaftliches „Hauskonto“, von dem die Darlehensraten abgezogen werden.
Eine Entschädigung für die bis zur Abtrennung gezahlten Beträge erfolgt nach der Abtrennung nicht. Wenn also der Mann, der allein die Schulden vor der Scheidung beglichen hat, die Haelfte seiner Schulden von der Frau zurueckhaben will, hat er keinen Anrecht. Im Prinzip ist dann jeder Ehepartner für die Haelfte der Schulden verantwortlich.
Das betrifft die Darlehen, für die beide Ehepartner gegenüber der BayernLB einstehen. Wenn jedoch nur ein Ehepartner für die Darlehen haftbar ist, kann ein Ausgleichsforderung gegen den anderen Ehepartner trotzdem intern entstehen. Das Prinzip gilt: Im Prinzip muss jeder die Haelfte der Gemeinschaftskredite zurueckzahlen. Eine andere Abmachung haben die Ehepartner explizit oder implizit gemacht.
Die andere Regel – dass ein Ehepartner die Schulden allein bezahlen muss – kann sich aus einer expliziten Übereinkunft zwischen den Ehepartnern ergaben. Wenn das Darlehen z.B. zur Finanzierung der Liegenschaft im Alleinbesitz eines Ehepartners verwendet wurde, ist auch dieser allein für das Darlehen verantwortlich. Oft hat ein Ehepartner Land gekauft oder von seinen Familien mitgebracht.
Die Eheleute errichten auf diesem Grund und Boden ein Wohnhaus innerhalb der Heirat und vergeben dafür zusammen ein Darlehen. Beide Ehepartner sind jedoch kreditpflichtig. Intern ist ein Ehepartner, der alleiniger Besitzer der Liegenschaft und des Hauses ist, dazu angehalten, das gesamte Darlehen zu übernehmen. Dabei sind jedoch die Gegebenheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen: – Verwendet der andere Ehepartner, der nicht im Besitz des Grundstückes ist, das Objekt?
Nutzt der andere Ehepartner den Ausgleich der Gewinne aus der Schuldenübertragung? Ist es das Haus der Eheleute? Wie sind die finanziellen Umstände der Ehepartner? Das ist z.B. der Fall, wenn ein Ehepartner seine Schulden innerhalb der Eheschließung neu eingeplant hat. Er allein ist für das Darlehen in Hoehe der Umterminierung verantwortlich.
Wenn das Darlehen über die umgeschuldeten Schulden erhöht wurde, sind die Ehepartner in der Regel zur Hälfte mitverantwortlich. Werden beispielsweise mit dem Darlehen auch die Geschäftsschulden eines Ehepartners übertragen, so muss dieser diesen Teil der Schulden allein übernehmen. Das Gleiche trifft zu, wenn eine unberechtigte Überziehung eines Ehepartners mit dem Darlehen beglichen werden soll.
Wenn ein Ehepartner das Geschäft in der Gemeinschaftsimmobilie weiterführt, nachdem der andere Ehepartner ausgezogen ist, kann dies darauf hindeuten, dass er allein das Darlehen intern zu übernehmen hat. Achtung: Wenn ein Ehepartner allein bezahlt, kann er auch von dem anderen Ehepartner eine rückwirkende Entschädigung einfordern! Besonders gefährlich ist es für den Ehepartner, die gemeinsame Schuld jahrelang allein zu begleichen.
In diesem Fall ist er prinzipiell nicht daran gehindert, vom anderen Ehepartner nachträglich eine Entschädigung für die Leistungen zu fordern, zumindest soweit sie sich auf die Zeit nach der Abspaltung beziehen. Dabei ist jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine solche rückwirkende Schuldbeteiligung verhindert werden kann. Wenn ein Ehepartner allein in der Wohnung gewohnt und das Darlehen allein aufgenommen hat, kann er in der Regel die Hälfte der Teilnahme an den aufgenommenen Darlehen nicht nachträglich vom anderen Ehepartner einfordern.
Weil der andere Ehepartner, der aus dem Haus gezogen war, eine Nutzungsentschädigung hätte fordern können – ähnlich einer Mietgebühr. Diese Nutzungsgebühr kann jedoch aus gesetzlichen GrÃ?nden nicht nachberechnet werden. Insofern hätte der andere Ehepartner zuerst in Zahlungsverzug geraten müssen. Konsequenz: Der zurückgetretene Ehepartner muss sich nachträglich an den Schulden beteiligt haben, kann aber seinen Nutzungsanspruch nicht realisieren.
Der Anspruch auf die Hälfte der Schuldbeteiligung wird daher in der bisherigen Praxis mit dem Anspruch des anderen Ehepartners auf Nutzungsentschädigung verrechnet. Ausnahmeregelungen – eine Entschädigung kann daher nachträglich verlangt werden: Im Prinzip kann jeder Ehepartner die Hälfte der gesamten Außenstände für die weitere Zeit einfordern. Liegt die Nutzungsgebühr unter der Monatsrate des Darlehens, kann der übersteigende Darlehensbetrag auch nachträglich vom anderen Ehepartner eingefordert werden.
Wenn beide Ehepartner ausgezogen sind, hat niemand die andere Nutzungsgebühr zu zahlen. Die Hälfte der Schulden kann also nachträglich eingefordert werden! Wenn ein Ehepartner dem anderen Ehepartner Unterhalt bezahlt, wird in der Regel ein monatlicher Schuldenabzug angerechnet. Wenn der Mann beispielsweise ein Gehalt von 4.000 hat und 1.000 Kreditrate bezahlt, hat er noch 3.000 € übrig.
Wenn der andere Ehepartner kein eigenes Gehalt hat, bekommt er in der Regel ca. 1.286 Euro als Unterhaltszahlung. Das bedeutet, dass er nahezu die halbe Darlehensrate bezahlt, da sich sein Wartungsaufwand in dieser Hinsicht verringert: Der andere Ehepartner zieht 1.000 Euro Schulden von seinem Einkünfte ab.
Weil er ohne Abzug der Schulden 3/7 von 4000 erhalten hätte, also 1. 714€ Unterhaltskosten. Der andere Ehepartner bezahlt also nahezu die halbe Schuld, sofern der Lebensunterhalt des Ehepartners richtig errechnet wird. Damit sind die Ehepartner in dieser Hinsicht „gerade“. Die Ehefrau, die die Schulden begleicht, kann daher den anderen Ehepartner nicht bitten, die halbe Schuld beizutragen.
Im Falle hoher Einkünfte wird der Lebensunterhalt des Ehepartners nicht über die Quotenerhaltung (3/7 der Einkommensdifferenz) berechnet. Wenn ein Ehepartner beispielsweise ein monatliches Gehalt von 10.000 Euro hat, bekommt der andere nicht zwangsläufig einen Unterhaltsbeitrag von 4.286 Euro. Dieses Resultat wird auch dann beibehalten, wenn der erste Ehepartner 1.000 für Kreditraten von seinem 10.000 Euro Ertrag abhebt.
Infolgedessen wird bei hohem Gehalt die Gutschrift bei der Instandhaltungsberechnung nicht mitberücksichtigt. Der andere Ehepartner kann in solchen Situationen zur Teilnahme am Darlehen verpflichtet werden. Der Umgang mit Schulden als Gewinn ist in der Realität sehr oft verkehrt. Betrachten wir den ersten Fall, in dem beide Ehepartner eine Liegenschaft im Gesamtwert von 400.000 Euro haben und die Gemeinschaftsschulden von 100.000 Euro noch ausstehen.
Das Recht auf Ausgleich zwischen den Ehepartnern muss jedoch berücksichtigt werden. Angenommen, der Mann nimmt die Schulden allein auf sich und die Frau muss sich nicht mehr am Darlehen beteiligen. 2. Wenn der Mann die Schulden auf sich nimmt, muss die Frau ihm die halbe Summe bezahlen – mit 50.000 € Gewinnausgleich!
Wenn jedoch die Schulden eines Ehepartners dauerhaft unwiederbringlich sind, weil er die Schulden ökonomisch nicht begleichen kann, muss dies auch bei der Berechnung des Ertragsausgleichs miteinbezogen werden. Vielfach ist in der Realität das Phänomen zu beobachten, dass der Abzug von Schulden über den Unterhalt des Ehepartners bereits in Betracht gezogen wurde (siehe oben III.).
Wenn also der Lebensunterhalt auf Dauer bezahlt wird, übernimmt der andere Ehepartner die halbe Schuld auf Dauer. Es darf in diesen Faellen nicht noch einmal vorkommen, dass die Schulden als Ausgleich fuer Gewinne (siehe oben IV.) gestrichen werden, da dann sowohl der Unterhalts- als auch der Gewinnanteil um die Haelfte reduziert wuerden.
Wenn die Ehepartner den Schuldenabzug für die Zukunft bereits bei der Berechnung des Unterhalts mitberücksichtigt haben, kann die verbleibende Restschuld nur in dem Betrag in den Gewinn eingerechnet werden, der nicht bereits auf den Unterhaltsbetrag umgelegt ist. Wenn die Gewinnanpassung im Voraus kalkuliert wird und die Schulden dort angerechnet werden, muss der Forderungsdienst in der Instandhaltungsrechnung dementsprechend neutralisiert werden, damit er nicht doppelt mitgerechnet wird.
Beschließt das Gericht über den Ausgleich von Gewinnen und das Recht auf Entschädigung für die Schulden wird dort nicht beachtet, sind die Ehepartner an dieses Gericht gebunden. Daher kann in der Folgezeit keine weitere Mitwirkung an den Schulden gefordert werden. Wenn es sich nicht um ein Gerichtsurteil (oder einen Beschluss) sondern um einen Ehegattenvergleich handelte, hat es auch eine bindende Wirkung.
Wenn ein Ehepartner nachträglich einen Anteil an der Gesamtverpflichtung fordert, verstößt er gegen den guten Willen. Das Beteiligungsverfahren für Liegenschaften ist sehr aufwendig. Der finanzielle Einfluss auf die Ehepartner ist ernst.
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