Die BFS risk & collection GmbH. Über die Kontaktdaten können Sie Ihren Vertrag mit BFS risk & collection kündigen oder widerrufen. Deshalb möchte ich das Thema auf diese Weise mit einem neuen Beitrag wieder aufgreifen. Ob der Anspruch der BFS risk & collection GmbH berechtigt ist? Viele Rechtsfragen ergeben sich im Zusammenhang mit Mahnungen und Forderungen von Inkassounternehmen.
Die BFS risk & collection GmbH erhebt keine Titelgebühr mehr! Gelungene Reklamation bei der Registrierungsstelle
Die BFS risk & collection GmbH erhebt keine Titelgebühr mehr!
Bei außergerichtlicher Gläubigervertretung wurde dem Gläubiger mitgeteilt: Der Gläubiger wird über folgende Punkte informiert:
Die BFS Risk& Collection GmbH hier:
Und: Entgegen Ihrer Meinung gehört die Titelgebühr nicht zum Hauptanspruch.
Er ist als Nebenanspruch durchzusetzen.
Weiterhin wurde die Zulässigkeit oder Notwendigkeit der Behauptung als (unverzinsliche) Hauptanspruch begründen. Das BFS hat aber auch mit Brief vom September 2015 bekannt gegeben, dass es erstmals nachgibt: Ihr[ ist das Oberlandesgericht Hamm].
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Bescheid vom 11. Mai 2015 seine Ablehnung der Behauptung der Titelgebühr als Hauptanspruch bekräftigt. Das BFS schrieb dann in seinem abschliessenden Brief vom 27. April 2015 an das Oberlandesgericht Hamm: „Natürlich nimmt es Ihre juristischen Anliegen sehr ernst.
Der Teil der Titelgebühr, der einer Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 5 Abs. 1 Satz 1 Satz 1 VV GG entsprach, wurde daher seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr in Anspruch genommen. Beilage 06.2015 Die BFS ist mittlerweile im Zuge einer Fusion im Zuge der Universalnachfolge auf die info-core Forderungsmanagement GmbH, Rheinstraße 99, Baden-Baden (infoscore) übergegangen und aus dem Anwaltsregister gestrichen worden.
Schließlich wurde das Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren vom Oberlandesgericht Hamburg zur weiteren Bearbeitung an das Landgericht Karlruhe verwiesen.
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