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Bankbürgschaft Immobilienkauf

Doch die Anbieter von Immobilien haben noch einen weiteren Grund, diese Finanzierungsbestätigung zu verlangen: Der Einsatz einer Bankgarantie lohnt sich, wenn einer Ihrer Geschäftspartner Sicherheit wünscht, Sie aber Ihre Barreserven nicht mischen wollen. Weshalb eine Immobiliengarantie gefährlich sein kann, lesen Sie hier. Häufig stellen Immobilienverkäufer den Käufern im Zusammenhang mit der Aufforderung, den Kaufpreis oder einen wesentlichen Teil davon an den Bauträger zu zahlen, Bankgarantien zur Verfügung, ohne die im Kaufvertrag geregelten Fälligkeitsbedingungen einzuhalten. Wenn die Sicherheit eine Bankgarantie ist, erhalten Sie jeden Euro, den Sie bisher für die Fertigstellung Ihrer Wohnung bezahlt haben, zurück.

Bankgarantie bei unzureichender Besicherung

Vor allem beim Hauskauf werden Kunden oft mit der Nachfrage nach einer Bankgarantie konfrontiert, insbesondere wenn sie den Darlehensbetrag nicht ohne Zweifel selbst garantieren können. Mit einer Bankgarantie werden uneinbringliche Forderungen abgesichert. Bei einer solchen Bankgarantie, einer Bürgschaft, bescheinigt die verwendete Hausbank, dass der Erwerber für das betreffende Grundstück auch wirklich zahlungsfähig ist, dass er es sich quasi selbst leisten kann.

Bei Zahlungsverzug tritt die BayernLB für die bestehenden Ansprüche ein. Allerdings wird von den Kreditinstituten selbst sehr sorgfältig geprüft, ob eine solche Garantie von ihnen gewährt werden sollte. Wenn jedoch die Banken oder das Finanzinstitut dem Bezogenen nur die erforderlichen Finanzmittel bescheinigen sollen, ist dies ein so genanntes Letter of Guarantee.

Doch die Immobilienanbieter haben noch einen weiteren Anlass, diese Bestätigung der Finanzierung zu verlangen: Allerdings sollten sich die Käufer von Eigenheimen bewusst sein, dass diese Garantie, auch als Zahlungsversprechen bezeichnet, nichts mit ihren Rechten bei Fehlern oder nicht ausgeführten Bauarbeiten zu tun hat. Die meisten Käufer, die eine Bankgarantie abgeben müssen, wissen jedoch nicht, wie hoch die tatsächlichen Auslagen sind.

Für ein Einfamilienhaus mit einem Anschaffungspreis von 300.000 EUR sind es also gerade einmal 9.000 EUR – das beweist, wie kostspielig drei Prozentpunkte sind! Inzwischen gibt es schon jetzt Beurteilungen, die belegen, dass es zulässig ist, wenn im Verkaufsvertrag eine angemessene Bestimmung vorgesehen ist, die den Besteller zur Stellung einer Bankgarantie verpflichten.

Jedoch kann der Kunde den Anbieter vorab beeinflussen und so weit handeln, dass der Anbieter letztlich auf die Reklamation verzichten kann. Es muss aber vor allem klargestellt werden, dass die Bankgarantie letztlich an den Erwerber zurückerstattet wird. Das sollte rasch erfolgen, da die Garantiekosten oft von ihrer Dauer abhängen.

Zu oft sind in solchen Formularen Bestimmungen vorgesehen, die letztendlich eine Bankgarantie erfordern oder auch eine verdeckte Zuteilungserklärung sind. Oftmals enthält sie auch eine Formulierung, die das Recht auf Leistungsverweigerung, z.B. bei Fehlern, außer Kraft setzt. In Zweifelsfällen sollten sich Einkäufer daher von einem Spezialisten Rat holen. Einige Immobilienanbieter gehen zunehmend andere Wege, um ihnen zu bestätigen, dass der Eigenheimkäufer über die erforderlichen Mittel verfügen wird.

Zum Beispiel ist der Kreditvertrag, den der Einkäufer mit der Finanzierungsbank schließt, ausreichend. Falls dies für den Anbieter jedoch nicht ausreicht, kann die Hausbank die Finanzierungszusage auch formlos erteilen. Mit dieser kundenfreundlicheren Einstellung des Verkäufers kann der Kunde beträchtliche Einsparungen erzielen.

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