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Kredit Sicherheiten Baufinanzierung

Das Grundpfandrecht ist keineswegs die einzige Sicherheit, die im Rahmen der Baufinanzierung genutzt werden kann. Was für Sicherheiten gibt es für Baufinanzierungen? Sicherheiten werden für einen Baukredit und für einen Firmenkredit für Selbständige zur Vorlage bei der Bank benötigt. Sie erreichen dies mit sehr guter Bonität und Kreditsicherheit. Zur Sicherung Ihres Hypothekendarlehens erhalten wir von Ihnen oder einem Dritten eine vollstreckbare Grundschuld.

Geldwesen & Finanzierung

Sicherheiten können in der Regel in Sach- und Personensicherheit unterteilt werden. Sicherheiten sind reale Nutzungsrechte an Immobilien, Mobilien, Außenständen und sonstigen Rechten. Die Bewertung einer wesentlichen Sicherheit erfolgt auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Der Darlehensnehmer ist in der Regel der Bürge, kann aber auch ein Dritter sein. Kann ein Darlehensnehmer die sich aus dem Darlehensvertrag ergebenden Pflichten nicht mehr erfuellen, so ist das Institut zur Erfüllung durch Veräußerung des Gegenstands oder Rechts ermächtigt.

Persönliche Sicherheiten hingegen sind vertragliche Ansprüche gegen Dritte (z.B. Garantien), die für die Einhaltung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einstehen. Die Garantiegeberin ist mit ihrem ganzen Kapital haftbar. Die Werthaltigkeit der persönlichen Sicherheiten richtet sich daher nach den finanziellen Verhältnissen des Sicherheitengebers.

Sicherstellung der Baufinanzierung

Sie fangen oft schon in jungem Alter an, die Immobilie zu bauen und müssen sich das nötige Kapital nach Möglichkeit in Gestalt eines Darlehens von einer Hausbank oder einem anderen Darlehensgeber ausleihen. Da Hypothekarkredite ohne Eigenmittel immer schwieriger werden, da die Kreditinstitute im Zuge von Basler 3 wesentlich mehr Eigenmittel bereitstellen müssen (siehe S. 17), sind Sicherheiten für Hypothekarkredite gefragter und notwendiger denn je.

Eine gute Besicherung ermöglicht die Gewährung von Krediten zu vorteilhafteren Konditionen, da die BayernLB in diesen Fällen weniger Eigenkapital zur Absicherung des Darlehens nach den Bestimmungen von Basler 3 einlegen muss. Am bekanntesten ist die Hypothek auf das neue Gebäude (mehr zu den Grundpfandrechten).

Darüber hinaus gibt es mehrere weitere Möglichkeiten, wie z.B.: Je nach Acquis des Betroffenen kann eine Vereinbarung mit der Hausbank geschlossen werden, um die Kreditvergabe etwas zu erleichtern. Bei einem Kredit dienen sie als Sicherheiten für die Hausbank, so dass sie das Recht hat, ihr Kapital zu verlangen, falls der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Schlimmstenfalls kann es zu einem Zwangsverkauf kommen. Sie sollten sich immer über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Es gibt viele Ratgeber, die Sie kostenfrei informieren und eine Kommission von der kreditgebenden Stelle einfordern. Bei Dr. klein, lnterhyp oder bFi24 sind gute Ratgeber zu Hause. Je nach Lebens- und Vermögenslage ist es auch empfehlenswert, einen steuerlichen Rat einzuholen.

Wenn Sie einschätzen wollen, ob Sie sich eine finanzielle Unterstützung erlauben können, kann auch ein Blick auf dieses Beispiel (unten auf der Seite) helfen.

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